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Geschrieben von Administrator
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Mittwoch, 7. März 2007 |
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Falls nach einem Unwetter Fenster oder Dachziegel zu Bruch gehen oder Wasserschäden am Gebäude, die durch den Sturm verursacht wurden auftreten, werden diese nur von der Versicherung übernommen, wenn der Sturm eine Windstärke von mindestens 8 erreicht hat. Gebäudeversicherung, Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung? Welche Versicherung deckt welche Schäden ab: |
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 14. Dezember 2007 )
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