|
Falls nach einem Unwetter Fenster oder Dachziegel zu Bruch gehen oder Wasserschäden am Gebäude, die durch den Sturm verursacht wurden auftreten, werden diese nur von der Versicherung übernommen, wenn der Sturm eine Windstärke von mindestens 8 erreicht hat. Gebäudeversicherung, Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung? Welche Versicherung deckt welche Schäden ab:
Die Hausratversicherung deckt Schäden an der Wohnungseinrichtung ab, die durch den Sturm beschädigt werden. Die Haftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die anderen Personen zugefügt werden, z.B. wenn ein Dachziegel herunterfliegt und eine Person verletzt. Dieser Schaden wird durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt, falls der Besitzer des Hauses keine Wohnungen vermietet. Vermietet er Wohnfläche wird eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht benötigt. Wird durch herumfliegende Teile ein Auto beschädigt, benötigt der Autobesitzer mindestens eine Teilkaskoversicherung, die ihm dann den Schaden ersetzt. Besitzt er nur eine KFZ-Haftpflichtversicherung bleibt der Autobesitzer auf seinem Schaden sitzen. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Haus ab. Mit dem Haus fest verbunde Sachen, sind ebenfalls darüber abgedeckt. Diese Angaben sind unverbindlich! Für eine rechtlich genaue Klärung wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung! |