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Versicherungsschaden "kaputte Brille" PDF Drucken
Haftpflichtversicherung
Geschrieben von Administrator   
Freitag, 2. März 2007

Haftpflichtschaden oder Versicherungsbetrug? 

Herr F. trägt eine 5 Jahre alte Brille. Als er sie eines Tages absetzen wollte, brach diese am Nasenbügel durch. Herr F. kaufte sich eine neue Brille und fragte seinen Nachbarn, ob man den Schaden nicht über seine Haftpflichtversicherung regeln lassen könnte. Der Nachbar willigte ein und der Schadensbericht wurde erstellt.

Da die Versicherung den Zeitwert der Brille zugrunde legt, und dieser nach 5 Jahren sehr gering ausgefallen wäre, beschaffte sich Herr F. eine Rechnung einer Brille von vor 2 Jahren. Diese reichte er mit der Brille und dem Schadensbericht bei der Haftpflichtversicherung des Nachbarn ein.

Nach ca. 6 Wochen erhielt Herr F. Post von der Versicherung. Als er den Brief geöffnet hatte, wurde er blass im Gesicht. Die Versicherungsgesellschaft schrieb Herrn F, dass die Brille von einem Gutachter untersucht worden sei und das dieser zweifelsfrei festgestellt hat, dass die Rechnung nicht zu dieser Brille gehört und das der Schadensverlauf so nicht stimmen kann.

Als letzten Satz stand geschrieben:
"... daher behalten wir uns vor gegen Sie Strafanzeige wegen Versicherungsbetruges zu stellen!"

Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 30. März 2011 )
 
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