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Unfallversicherung
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Geschrieben von Administrator
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Mittwoch, 7. März 2007 |
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Herr W. arbeitet in einer Schlosserei und hat eine Unfallversicherung in Höhe von 500.000 Euro abgeschlossen. Ein halbes Jahr nachdem er diese Versicherung abgeschlossen hat, passiert es: Er arbeitet an einer Stanzmaschine, als plötzlich durch einen technischen Defekt der Stempel der Maschine herunter saust und seinen Finger abtrennt.
Die Versicherung beauftragt einen Sachverständigen, der durch die Nachstellung des Unfallherganges die Aussage des Versicherten bestätigen oder widerlegen soll. Hierzu benötigt der Sachverständige den Unfallbericht und den abgetrennten Finger. Mit Schweineschwänzen, die dem menschlichen Finger sehr ähnlich sind, und einer Stanzmaschine wird der Unfall rekonstruiert. Anhand der Schnitte und der Knochenbrüche konnte festgestellt werden, dass es sich nicht um einen Unfall, sondern um einen vorsätzlich herbeigefügten Schaden handelt. Jetzt hat Herr W. nur noch neun Finger, keine 500.000 EUR von der Unfallversicherung und sitzt wegen Versicherungsbetruges im Gefängnis. |
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 30. März 2011 )
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